Ihr kostenloses Tool zur Rechtssicherheit
Die NiSV stellt einige Anforderungen an Kosmetikinstitute, wenn diese weiterhin NiSV-relevante Geräte am Menschen im Zuge apparativer Kosmetik anwenden wollen. Die Umsetzung der NiSV ist leichter als Sie denken. Wir unterstützen Sie dabei gerne!
NiSV-Pflicht | Konkrete Anforderung | TecCert Lösung |
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Gerätemeldung | Geräte, die unter die NiSV fallen, müssen Sie spätestens 14 Tage vor Inbetriebnahme an die jeweilige Behröde gemeldet haben. Geräte, die bereits vor dem 31.12.2020 in Betrieb bei Ihnen waren, müssen Sie bis zum 31.3.2021 melden - Die Zeit läuft! | Hersteller können Sie durch die App bei der Erfassung der zu meldenen Details unterstüzten. Mit nur einem Knopfdruck erhält die für Sie zuständige Behörde Ihre Gerätemeldung, denn die App kennt deutschlandweit alle behördlichen Ansprechpartner - dieser Service ist kostenlos |
Gerätemeldun der Fachkundezertifikate | Bis zum 31.12.2021 benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie die technologiespezifischen Fachkundenachweis bestanden haben. | Sie fotografieren Ihren Fachkundenachweis, laden ihn in die App und senden ihn an die Behörde. Die Software garantiert Ihnen die Versendung an die korrekte Stelle und Sie haben Ihre Verpflichtung erfüllt - dieser Service ist kostenlos. |
Behandlungsdokumentation | Bei jeder einzelnen Behandlung mit einem NiSv-Gerät müssen Sie bereits heute eine vollständige Dokumentation anlegen. Wer hat wann wen womit und mit welchen Einstellungen ist nur ein teil dieser Pflicht. | Die TecCert-App bietet Ihnen eine moderne und rechtskonforme Dokumentationsmöglichkeit, die Sie bereits während der Behandlung mittels Spracheingabe einfach und schenll erledigen können. |
Aufbaubestätigung | Sie sind verpflichtet, den Behörden auf Verlangen eine Bestätigung vom Hersteller vorzulegen, dass das Gerät ordnungsgemäß aufgabaut worden ist. | Ihr Lieferant kann Ihnen diese Bestätigung direkt in TecCert schicken - Sie brauchen dann nichts weiter zu tun - dieser Service ist kostenlos. |
Einweisungsbestätigung | Sie sind verpflichtet, den Behörden auf Verlangen eine Bestätigung vom Hersteller vorzulegen, dass die jeweils anwendenden Personen ordnungsgemäß in die Handhabung des Gerätes eingewiesen worden sind. | Ihr Lieferant kann Ihnen diese Bestätigung direkt in TecCert schicken - Sie brauchen dann nichts weiter zu tun - dieser Service ist kostenlos. |
Wartungsbestätigung | Sie sind verpflichtet, den Behörden auf Verlangen eine Bestätigung vom Hersteller vorzulegen, dass die bei Ihnen vorhandenen Geräte in den vom hersteller angegeben Zyklen gewartet worden sind. | Ihr Lieferant kann Ihnen diese Bestätigung direkt in TecCert schicken - Sie brauchen dann nichts weiter zu tun - dieser Service ist kostenlos. |
Preise und Leistungen für Kosmetikinsitute
Die Meldung von Geräten und Fachkundezeugnissen an Behörden ist bei der Nutzung der TecCert-NiSV-Software kostenlos. Wir speichern Ihre Dokumentationen sicher in der TecCert-NiSV-Cloud. Sie haben jederzeit Zugriff darauf – und zwar nur Sie und niemand anderes.
Geräte an Behörden Melden
kostenlos
keine Folgenkosten
- schnelle Meldung innerhalb von Minuten
- sichere Speicherung in der TecCert-NiSV-Cloud
- Zuordnung zur richtigen Behörde über PLZ
- Daten jederzeit verfügbar
Behandlungen Dokumentieren
ab 0,09 €
pro Behandlungsdokumentation
- Dokumentation über Spracheingabe während der Behandlung
- Große Zeitersparnis
- Sichere Speicherung Ihrer Kundendaten
- Nur Ihr Kosmetikinstitut kann auf die Kundendaten zugreifen
Fachkunde an Behörden melden
kostenlos
keine Folgenkosten
- schnelle Meldung innerhalb von Minuten
- Server DSGVO-konform
- Server TÜV-geprüft und ISO-zertifiziert
- Daten jederzeit verfügbar
Preise
Variabel
0,15€
die ersten 100 Dokumentationen
- jede weitere Dokumentation 0,12 €
FlatRate 1
13,- €
100 Dokumentationen pro Monat frei
- jede weitere Dokumentation 0,09 €
FlatRate 2
28,- €
250 Dokumentationen pro Monat frei
- jede weitere Dokumentation 0,09 €
flatrate 3
49,- €
500 Dokumentationen pro Monat frei
- jede weitere Dokumentation 0,09 €